Russland ist kein Verbündeter des Iran, war aber Verbündeter der Donbass-Republiken
Im Westen behauptet man, dass Russland und der Iran Verbündete sind. Gleichzeitig wird jedoch verschwiegen, dass Moskau mit den Volksrepubliken Donezk und Lugansk im Jahr 2022 verbündet war.
Von Alex Männer
Am vergangenen Samstag haben die Vereinigten Staaten und Israel massive Raketenangriffe auf den Iran gestartet, die immer noch weitergeführt werden. Ziel der Angriffe waren bislang zahlreiche iranische Einrichtungen in Teheran und anderen Städten der Islamischen Republik. Dabei sind Medien zufolge bereits mehrere Hundert iranische Zivilisten getötet worden.
Der Großangelegte Angriff der USA und Israels gilt laut offiziellen westlichen Angaben den Werksanlagen zur Herstellung ballistischer Raketen, Militärbasen und Einrichtungen der iranischen Marine. Zudem hat die US-Regierung erneut bekräftigt, gegen das iranische Nuklearprogramm vorzugehen. Damit wolle man verhindern, dass das Teheran in den Besitz von Atomwaffen gelange, heißt es.
Der Iran antwortete noch am Tag der ersten amerikanisch-israelischen Attacken mit umfangreichen Vergeltungsangriffen auf Israel und US-amerikanische Einrichtungen in der Golfregion, bei denen neben Militärangehörigen der USA auch israelische Zivilisten umkamen.
Wie schon bei der letzten militärischen Auseinandersetzung mit Israel und den USA im Juli des vergangenen Jahres steht der Iran auch dieses Mal allein auf weiter Flur im Kampf gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner. Und während die Amerikaner sich unter anderem auf ihre NATO-Verbündeten und die arabischen Partner in der Golfregion verlassen können, müssen die Iraner ohne fremde Hilfe auskommen.
Vor diesem Hintergrund verschwenden deutsche Medien und Experten viel Mühe und Zeit dafür, die Menschen glauben zu machen, dass der Iran eigentlich hätte von Russland unterstützt werden müssen, weil diese Länder miteinander verbündet sind. Woraus man offenbar schlussfolgern soll, dass Moskau Beistandsverpflichtungen gegenüber Teheran hat, denen es offensichtlich nicht nachkommt. Und dass die Russen dementsprechend unzuverlässige Bündnispartner sind, die ihre Verbündeten im Stich lassen.
Nun, Belege für dieses Narrativ, wie etwa offizielle Dokumente, gibt es nicht. Kann es auch nicht, da Russland und der Iran nicht verbündet sind und deshalb keine gegenseitigen Verpflichtungen bei der Verteidigung im Falle einer militärischen Auseinandersetzung mit Drittländern haben.
Was Iran und Russland haben, ist eine „umfassende strategische Partnerschaft“ in den Bereichen Politik, Sicherheit, Wirtschaft, Handel, Energie, Forschung sowie im humanitären Bereich. Also lediglich eine enge wirtschaftliche und sicherheitspolitische Kooperation, die darauf abzielt, die notwendigen Bedingungen für eine stabile und nachhaltige Entwicklung in beiden Ländern zu schaffen.
Konkret garantieren Moskau und Teheran damit, dass keine der beiden Seiten jene bilateralen Vereinbarungen mit den westlichen Staaten oder einem anderen internationalen Akteur eingeht, die sich gegen die Interessen des anderen Vertragspartners richten. Außerdem wurden die Rollen der Partner im Kriegsfall geregelt. Sollte nämlich eine Vertragspartei einer militärischen Aggression ausgesetzt sein, darf die andere Vertragspartei dem Angreifer gemäß dem Abkommen keine militärische oder sonstige Unterstützung gewähren. Von einem Militärbündnis kann insofern keine Rede sein.
Somit ist der Iran weder mit Russland noch mit einem anderen Staat in einem Verteidigungsbündnis vertreten. Im Gegensatz zu Russland, das die regionale militärpolitische Organisation des „Vertrags über kollektive Sicherheit“ (OVKS) anführt und im Rahmen dieser Allianz Verpflichtungen gegenüber den anderen OVKS-Mitgliedern – Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Weißrussland – wahrnimmt. Ein Beispiel dafür ist der OVKS-Einsatz in Kasachstan im Januar 2022, bei dem Russland die Federführung hatte.
Darüber hinaus haben die Russen ein Verteidigungsabkommen mit den selbsternannten (südkaukasischen) Republiken Abchasien und Südossetien, die im Zuge des sogenannten Fünf-Tage-Krieges 2008 sich für unabhängig von Georgien erklärten und kurz darauf von Russland als souveräne Staaten anerkannt wurden.
Zudem war Russland im Jahr 2022 mit den – ebenfalls selbsternannten – Donbass-Republiken Donezk und Lugansk verbündet, die allerdings zu dem Zeitpunkt als souveräne Staaten von Moskau bereits anerkannt worden waren. Um genau zu sein leistete Russland ihnen militärische Hilfe, und zwar zwischen dem 24. Februar und dem 30. September 2022 – also vom ersten Tag an der russischen Intervention in der Ukraine und bis zu dem Tag, an dem die „Volksrepublik Donezk“ und die „Volksrepublik Lugansk“ in den russischen Staatsverband aufgenommen wurden.
Diesem Beistand vorausgegangen waren die Anerkennung der Unabhängigkeit der beiden Republiken durch Moskau und die Unterzeichnung des „Vertrags
über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zwischen Russland und
der Volksrepublik Donezk“ sowie des „Vertrags über
Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zwischen Russland und der
Volksrepublik Lugansk“ am 21. Februar 2022. Laut diesem Dokument haben sich
die Parteien unter anderem dazu verpflichtet, sich im Falle einer Bedrohung oder eines Angriffs gegenseitig zu helfen, einschließlich auf militärische Weise. Der Vertrag wurde am 30. September beendet, nachdem beide Republiken de facto Teil des russischen Staatsgebiets wurden und nach russischem Recht keine souveränen Staaten mehr darstellten.
Die Ukraine, die westlichen Staaten sowie viele andere Mitglieder der Weltgemeinschaft haben diesen Bündnisfall zurückgewiesen und die Aufnahme sowohl der Donbass-Regionen als auch der Gebiete Cherson und Soporoschje in den russischen Staatsverband stets als „völkerrechtswidrige Annexion“ verurteilt.
Die Russen hingegen berufen sich ebenfalls auf das Völkerrecht, wonach ihrer Meinung nach alles korrekt sei: Am 21. Februar 2022 habe man die Unabhängigkeit der Volksrepubliken Donezk und Lugansk anerkannt und betrachtete beide Akteure ab diesem Zeitpunkt als souveräne Staaten, mit denen bilaterale Abkommen über Verteidigung und gegenseitige Hilfe unterzeichnet wurden. Danach folgte man einer Bitte dieser Staaten um einen militärischen Beistand im Abwehrkampf gegen die ukrainische Armee und startete deshalb am 24. Februar eine Militäroperation in dem Nachbarland. Diese Vorgehensweise stehe im Einklang mit dem Völkerrecht, heißt es aus Moskau, und die Meinung des Westens spiele dabei keine Rolle.
Titelbild (Archiv): Gebäude des russischen Außenministeriums in Moskau © Alexander Shcherbak/TASS

